Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die IDT 2025. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir allgemeine Fragen per Mail an das Tagungsmanagement nicht immer sofort beantworten können. Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst auf dieser Seite zu informieren. Sollte Ihre Frage nicht auf dieser Seite beantwortet werden, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Anmeldung
Wo und wie kann ich mich zur IDT 2025 anmelden?
Die Anmeldung zur Tagung ist unter https://idt-2025.de/anmeldung/tagungsanmeldung/ möglich. Beiträge müssen über eine gesonderte Plattform eingereicht werden: https://www-eur.cvent.com/c/abstracts/acc349fa-1cd2-4ff9-8715-ff9f153a4dd5. Bitte beachten: Auch wenn ein Beitrag eingereicht wurde, ist es für alle Beteiligten der IDT 2025 nötig, sich zusätzlich zur Tagung anzumelden. Mit der Einreichung eines Beitrags sind Sie nicht automatisch zur Tagung angemeldet.
Ich lerne Deutsch. Kann ich an der IDT 2025 teilnehmen?
Wenn Sie Deutsch lernen und gleichzeitig Deutsch unterrichten oder perspektivisch in der Zukunft Deutsch unterrichten werden, können Sie auf jeden Fall teilnehmen, ansonsten leider nicht.
Kann ich auch online teilnehmen?
Eine online Teilnahme an allen Angeboten der Tagung ist nicht möglich, weil die IDT von Begegnung und Präsenz lebt. Ausgewählte Veranstaltungen werden aber live übertragen.
Soll ich mich schon anmelden, wenn ich noch nicht weiß, ob mein Abstract angenommen wurde?
Der Frühtarif gilt absichtlich bis zum 31.01.2025, bis dahin sollten Sie auf jeden Fall Ihre Rückmeldung erhalten haben. Wenn Sie wegen der Stornierungskosten sicherheitshalber noch warten möchten, können Sie sich nach der Rückmeldung anmelden und trotzdem den günstigen Frühtarif buchen. Für Teilnehmende mit Förderung durch ein Stipendium der DAG oder des Goethe-Instituts gilt unabhängig von der Frist der Frühbuchendentarif.
Beitrag
Was passiert, wenn mein Abstract abgelehnt wird?
Bis zum 27.09.2024 konnten Abstracts eingereicht werden. Diese werden von den Verantwortlichen für die Sektionen und Poster-Präsentationen gesichtet sowie bewertet. Wenn Ihr Abstract als nicht ausreichend bewertet wird, bekommen Sie ein Feedback und die einmalige Chance zur Überarbeitung. Wird Ihr Abstract nach der Überarbeitung nochmal abgelehnt, können Sie leider kein neues einreichen. Wir sind optimistisch, dass es in der ersten Jahreshälfte 2025 weitere Möglichkeiten für Bewerbungen um Stipendien geben wird, die allerdings eine andere Form der Beteiligung an der Tagung, also keinen Beitrag oder Workshop, vorsehen.
Kann ich Beiträge auch gemeinsam mit einer anderen Person präsentieren?
Für einen Beitrag in einer Sektion bzw. für die Poster-Präsentation sollte pro Person ein Abstract eingereicht werden. Wir empfehlen, keine Gruppenbeiträge zu planen, damit einem zeitlich reibungslosen Ablauf nichts im Weg steht.
Ist ein Wechsel zwischen den Sektionen möglich?
Nein, ein Wechsel zwischen den Sektionen ist nicht vorgesehen. Alle Beiträger:innen und Zuhörer:innen nehmen durchgehend an der Sektion teil, um eine kontinuierliche Sektionsarbeit zu gewährleisten. Es wird aber Sektionen geben, die nicht durchgängig die ganze Woche über stattfinden. In diesem Fall wäre es möglich, zunächst in einer Sektion mitzuarbeiten und im Anschluss daran noch in eine weitere Sektion einzusteigen.
Tagungsgebühr
Was ist alles in der Tagungsgebühr enthalten?
In der Tagungsgebühr sind die Veranstaltungen des Fachprogramms enthalten. Ausflüge und Angebote aus dem Kulturprogramm müssen extra dazugebucht werden. Das wird voraussichtlich ab März 2025 möglich sein.
Ich bin zurzeit noch Student:in, werde aber zum Zeitpunkt der IDT nicht mehr immatrikuliert sein. Kann ich mich trotzdem zum Studierendentarif anmelden?
Leider nein. Der Studierendentarif gilt nur für Personen, die zum Zeitpunkt der IDT als Student:in an einer Hochschule/Universität immatrikuliert sind.
Ich bin Promotionsstudent:in. Kann ich mich zum Studierendentarif anmelden?
Wenn Sie an Ihrer Hochschule als Promotionsstudent:in eingeschrieben sind und den Studierendenstatus nachweisen können, gilt der Studierendentarif. Ohne Nachweis jedoch nicht.
Kostenerstattung
Werden Reisekosten erstattet?
Wenn Sie eine besondere Aufgabe bei der IDT 2025 übernehmen, werden die Reisekosten unter bestimmten Bedingungen erstattet.
Zu den besonderen Aufgaben gehören:
- einen Plenarvortrag halten (hierzu zählen KEINE Beiträge in einer Sektion)
- einen forschungsorientierten Workshop leiten (hierzu zählen KEINE unterrichtspraktischen Workshops)
- an einem Podium der IDT beteiligt sein
- an den IDT-Spaces beteiligt sein
- eine Sektion leiten
- Formatverantwortliche:r für einen anderen Bereich (Workshops, Poster...) sein
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Reisekosten erstattet werden:
- Zwischen Anreise und Abreise sind maximal 5 Werktage (Mo.-Fr.) als privater Aufenthalt eingeplant. Diese 5 Werktage können entweder vor der IDT liegen (Mo., 21.07., bis Fr., 25.07.2025), nach der IDT liegen (Mo., 04.08., bis Fr., 08.08.2025) oder kombiniert vor und nach der IDT liegen. Sollte der private Aufenthalt über diese 5 Werktage hinausgehen, können die Reisekosten leider nicht erstattet werden.
- Sie nutzen die günstigste Verbindung zur An- und Abreise, die für eine zügige Reiseabwicklung (nicht zu viele Umstiege, keine zu langen/unrealistisch kurzen Umsteigezeiten) zur Verfügung steht.
- Sie kontaktieren die Tagungsleitung vor der Buchung und lassen sich die Kostenübernahme bestätigen.
- Nach der Abreise: Sie reichen Nachweise ein über die tatsächliche Reise (entwertete Tickets, Umbuchungen, Verspätungen).