Teilnahmeunterstützung
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Stipendien, die direkt von der Deutschen Auslandsgesellschaft e. V. (DAG) vergeben werden. Die Bewerbungsfrist für eine erste Runde ist abgelaufen. Für die erste Jahreshälfte 2025 ist eine zweite Runde vorgesehen.
Es ist vorgesehen, allen Bewerber:innen um ein Stipendium der ersten Runde bis Ende Januar 2025 mitzuteilen, ob ihre Bewerbung erfolgreich war.
Bitte melden Sie sich erst nach Zuteilung eines Stipendiums für die IDT an.
Voraussetzung für die Vergabe von Stipendien ist, dass die Teilnahme an der IDT 2025 aus eigenen bzw. anderen Mitteln (z. B. seitens der eigenen Arbeitsstelle) nicht geleistet werden kann. In der Bewerbung ist hierfür eine nachvollziehbare Begründung erforderlich.
Über die DAG vermittelte Stipendien werden vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland sowie über weitere stipendiengebende Institutionen finanziert, u. a. in großem Umfang durch das Schweizerische Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und den Österreichischen Verband für Deutsch als Fremd*Zweitsprache (ÖDaF).
STIPENDIUMSGRUNDLAGEN (erste Runde)
Man konnte unter drei Varianten wählen:
1. Bis Freitag, 27.09.2024, konnte man einen eigenen Beitrag für eines der IDT-Formate Sektionen oder Posterpräsentation oder ein Konzept für einen Workshop einreichen.
2. Bis Sonntag, 27.10.2024, konnte man schildern, wie während des IDT-Zeitraums ein Live-Multiplikationseffekt in den eigenen beruflichen Herkunftskontext hergestellt werden soll.
3. Bis Sonntag, 27.10.2024, konnte man Ideen für ein eigenes, z. B. mit dem Motto der IDT „Vielfalt wagen – mit Deutsch“ verbundenes Projekt aufzeigen.
FÖRDERLEISTUNGEN
Über die DAG vermittelte Stipendien beinhalten die Kosten für:
a. die IDT-2025-Tagungsgebühr
(Für alle Stipendiat:innen gilt eine Tagungsgebühr in Höhe von 350 EUR, die für die Stipendiat:innen über das Stipendium übernommen wird.)
b. die Unterkunft
Alle Stipendiat:innen werden standardmäßig von der DAG vermittelt untergebracht – entweder in einem Privatquartier, in einem Hotel oder in einer hotel-ähnlichen Unterkunft (Übernachtung im Einzelzimmer, inkl. Frühstück). Zur Art der Unterkunft können Wünsche geäußert werden. Alle Stipendiat:innen müssen sich im Vorfeld dazu bereiterklären, alle benannten Unterkunftsarten zu akzeptieren. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Auszahlung von insgesamt 200 EUR als Zuschuss zu den Kosten einer selbst organisierten Unterkunft. Der bezahlte Aufenthaltszeitraum in Lübeck kann für Teilnehmende von außerhalb Europas bis zu 11 Tage (10 Übernachtungen) dauern: Freitag, 25.07.2025 (frühester Anreisetag) bis Montag, 04.08.2025 (spätester Abreisetag). Der Regel-Aufenthaltszeitraum ist Samstag, 26.07.2025 oder Sonntag, 27.07.2025 (Anreisetag) bis Samstag, 02.08.2025 (Abreisetag).
c. die An- und Abreise zur IDT
(weitgehend Auszahlung von Reisekostenpauschalen; tlw. abzüglich geringer Eigenanteil, z. B. wenn Herkunftsland in Europa)
d. ein Tagegeld in Höhe von insgesamt mindestens 150 EUR für den gesamten Tagungszeitraum
WEITERE INFORMATIONEN
Für alle ausgewählten Stipendiat:innen mit den Stipendiumsgrundlagen der Varianten 2 (Live-Multiplikationseffekt) und 3 und (eigenes Projekt) sind im Frühjahr 2025 Online-„Mini-Schulungen“ darüber vorgesehen, wie sich die geplanten Vorhaben optimal umsetzen lassen.
Alle Stipendiat:innen werden über die von Ihnen selbst geplanten Vorhaben hinaus möglicherweise dazu eingeladen, sich an Interview- und/oder Umfrage-Aktionen zu beteiligen, die vom IDT-Tagungsmanagement geplant werden.