Informationen zum Visum

Visumspflicht

Teilnehmer:innen informieren sich selbstständig zu den Einreisebestimmungen auf der Website des Auswärtigen Amtes. Wer Bürger:in eines EU-Landes ist und/oder in einem EU-Land offiziell gemeldet ist, benötigt kein Visum. Wer ein Visum für ein anderes Land des Schengen-Raums hat, benötigt für die Einreise nach Deutschland kein zusätzliches Visum.

Eine alphabetische Liste der Länder mit bzw. ohne Visumspflicht findet sich hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820

Terminsetzung

Sofern ein Visum erforderlich ist, finden Sie auf der Website allgemeine Informationen sowie einen Link zu einer Übersichtskarte mit zuständigen Auslandsvertretungen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visa/207794#content_1

Für den Antrag auf das Visum wird ein Termin 6 Monate vor der Einreise empfohlen. Dieser kann länger im Voraus (ggf. 9 Monate vor der Einreise) auch ohne vollständige Unterlagen registriert und bei Bedarf verschoben werden. Beim eigentlichen Termin sollten die Unterlagen dann vollständig vorgelegt werden.

Einladungsschreiben

- Für die Antragstellung wird Teilnehmer:innen ein Einladungsschreiben von Seiten der DAG zur Verfügung gestellt. Dazu wird benötigt:

- Gescannter Reisepass (Name, Reisepassnummer) 

- Meldeadresse (= private Adresse): Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

- Geburtstag und Geburtsort

- Daten der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum

- Die Kontaktmail, auch im Fall von Datenänderungen, lautet: [email protected]

Hinweise

Das Einladungsschreiben gilt als Nachweis des Reisezwecks. Es wird ausdrücklich um Erlass der Visagebühren durch die Botschaft bzw. das Konsulat gebeten. Bei StipendiatLinnen wird die Gebühr im Regelfall erlassen, bei Nicht-Stipendiat:innen erfolgt eine Einzelfallentscheidung.

Bei externen Dienstleistern kann eine zusätzliche Servicegebühr erhoben werden, die nicht erlassen bzw. erstattet wird.

Bei Ihrem Visumsantrag ist es wichtig, den gesamten Reisezeitraum (inklusive An- und Abreisetage) anzugeben.

Es ist von Vorteil, einen festen Arbeitsvertrag vorzulegen, um die beabsichtigte Rückkehr ins eigene Heimatland nachzuweisen.