Informationen zum Visum
Visumspflicht
Teilnehmer:innen konnten sich selbstständig zu den Einreisebestimmungen auf der Website des Auswärtigen Amtes informieren. Wer Bürger:in eines EU-Landes ist und/oder in einem EU-Land offiziell gemeldet ist, benötigt kein Visum. Wer ein Visum für ein anderes Land des Schengen-Raums hat, benötigt für die Einreise nach Deutschland kein zusätzliches Visum.
Eine alphabetische Liste der Länder mit bzw. ohne Visumspflicht findet sich hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820
Terminsetzung
Sofern ein Visum erforderlich war, fanden Sie auf der Website allgemeine Informationen sowie einen Link zu einer Übersichtskarte mit zuständigen Auslandsvertretungen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/visa/207794#content_1
Für den Antrag auf das Visum wurde ein Termin 6 Monate vor der Einreise empfohlen. Dieser konnte länger im Voraus (ggf. 9 Monate vor der Einreise) auch ohne vollständige Unterlagen registriert und bei Bedarf verschoben werden. Beim eigentlichen Termin sollten die Unterlagen dann vollständig vorgelegt werden.
Einladungsschreiben
Für die Antragstellung wurde Teilnehmer:innen ein Einladungsschreiben von Seiten der DAG zur Verfügung gestellt.
Dazu wurde benötigt:
- Gescannter Reisepass (Name, Reisepassnummer)
- Meldeadresse (= private Adresse): Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort
- Geburtstag und Geburtsort
Bitte schreiben Sie an die folgende Mailadresse, wenn es im Nachgang zur IDT noch Handlungsbedarf geben sollte: [email protected]
Hinweise
Das Einladungsschreiben galt als Nachweis des Reisezwecks. Es wurde ausdrücklich um Erlass der Visagebühren durch die Botschaft bzw. das Konsulat gebeten. Bei Stipendiat:innen wurde die Gebühr im Regelfall erlassen, bei Nicht-Stipendiat:innen erfolgten Einzelfallentscheidungen.
Bei externen Dienstleistern konnte eine zusätzliche Servicegebühr erhoben werden, die nicht erlassen bzw. erstattet wurde.
Bei Ihrem Visumsantrag war es wichtig, den gesamten Reisezeitraum (inklusive An- und Abreisetage) anzugeben.
Es war von Vorteil, einen festen Arbeitsvertrag vorzulegen, um die beabsichtigte Rückkehr ins eigene Heimatland nachzuweisen.